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Zusatzbeiträge der Krankenkassen für 2026 werden festgelegt

Im Dezember 2025 werden Rentenzuschläge neu berechnet, ein Widerrufsbutton eingeführt und der Fernverkehr der Bahn ausgebaut.

von Mike Schwarz
Im Dezember 2025 werden Rentenzuschläge neu berechnet, ein Widerrufsbutton eingeführt und der Fernverkehr der Bahn ausgebaut.

Ab Dezember 2025 treten in Deutschland mehrere Änderungen in Kraft, die Millionen Bürger betreffen, berichtet 4thebike.de mit Verweis auf die zeit. Rentenzuschläge für Bezieher von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden neu berechnet. Die Auszahlung der Renten erfolgt künftig ausschließlich per Überweisung. Gleichzeitig wird ein gut sichtbarer Widerrufsbutton im Onlinehandel eingeführt, und die Deutsche Bahn passt ihren Fernverkehr mit dem neuen Winterfahrplan an.

Für Rentnerinnen und Rentner, die eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen, wird der Rentenzuschlag ab dem 1. Dezember direkt in die reguläre Rentenzahlung integriert. Durch die Neuberechnung, die sich stärker an den individuellen Entgeltpunkten orientiert, kann es zu leichten Erhöhungen oder Nachzahlungen kommen. Ein Antrag ist nicht erforderlich; die Deutsche Rentenversicherung passt die Beträge automatisch für die rund drei Millionen Betroffenen an. Mit der Neuberechnung steigt der Übergangszuschlag künftig bei jeder Rentenanpassung, wird jedoch als regulärer Bestandteil der Rente als Einkommen berücksichtigt.

Die Möglichkeit, Renten bar bei der Deutschen Post abzuholen, endet ebenfalls ab Dezember. Alle Betroffenen sollten ein Giro- oder Basiskonto eröffnen, um Unterbrechungen der Zahlungen zu vermeiden. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Rentner bereits angeschrieben und stellt Formulare zur Umstellung zur Verfügung, die auch telefonisch oder online angefordert werden können.

Ab dem 19. Dezember 2025 müssen Onlinehändler einen klar gekennzeichneten Widerrufsbutton bereitstellen. Kunden können so Verträge mit nur einem Klick widerrufen, ohne nach E-Mail-Adressen oder Formularen suchen zu müssen. Der Button muss dauerhaft sichtbar und leicht zugänglich sein. Die Laufzeit des Widerrufsrechts von 14 Tagen bleibt unverändert.

Der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn tritt am 14. Dezember 2025 in Kraft. Das Angebot im Fernverkehr wird ausgebaut, insbesondere das ICE-Sprinter-Netz. Zwischen Berlin und München wird künftig stündlich ein schneller ICE verkehren. Neue Sprinterverbindungen entstehen zwischen Berlin und Stuttgart sowie zwischen Berlin, Halle und Erfurt. Auch andere Schnellverbindungen, etwa zwischen Hamburg und Frankfurt oder München und Berlin, werden verdichtet. Tickets sind seit dem 15. Oktober verfügbar.

Die gesetzlichen Krankenkassen legen im Dezember ihre Zusatzbeiträge für 2026 fest. Aufgrund des gestoppten Sparpakets der Bundesregierung ist noch unklar, wie hoch die Beiträge ausfallen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kündigte einen durchschnittlichen Beitragssatz von 2,9 Prozent an, gleichzeitig soll der Freibetrag für Betriebsrenten auf 187 Euro pro Monat steigen. Sollte der Bund die Kassen nicht entlasten können, haben gesetzlich Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, um die Kasse zu wechseln.

Zuvor schrieben wir über Umfrage: AfD-Ablehnung sinkt deutlich – SPD zeigt steigendes Wählerpotenzial.

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