Startseite AllgemeinAmazon-Prime-Kunden können wegen rechtswidriger Preiserhöhung bis Ende 2025 Geld zurückfordern

Amazon-Prime-Kunden können wegen rechtswidriger Preiserhöhung bis Ende 2025 Geld zurückfordern

Amazon-Prime-Abonnenten, deren Vertrag vor Herbst 2022 abgeschlossen wurde, können die unrechtmäßige Preiserhöhung bis Ende 2025 erstattet bekommen.

von Mike Schwarz
Amazon-Prime-Abonnenten, deren Vertrag vor Herbst 2022 abgeschlossen wurde, können die unrechtmäßige Preiserhöhung bis Ende 2025 erstattet bekommen.

Im Herbst 2022 erhöhte Amazon einseitig die Preise für sein Prime-Abonnement. Das Monatsabo stieg um einen Euro, während das Jahresabo, das zuvor 69 Euro kostete, um 20,90 Euro teurer wurde, berichtet 4thebike.de mit Verweis auf die spiegel. Die Verbraucherzentrale klagte erfolgreich gegen diese Preiserhöhung vor dem Landgericht, und auch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte Ende Oktober, dass die Erhöhung rechtswidrig war.

Abonnenten, die ihr Prime-Abo vor Herbst 2022 abgeschlossen haben, können die gezahlte Differenz nun von Amazon zurückfordern. Die Stiftung Warentest empfiehlt, dies spätestens bis Ende 2025 zu tun, um sicherzustellen, dass Zahlungen aus dem Jahr 2022 nicht verjähren.

Anspruch auf Rückerstattung haben Kunden, die das Monats- oder Jahresabo zum alten Preis abgeschlossen und der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben. Eine Zustimmung gilt als erteilt, wenn Prime-Abonnenten nach Ankündigung der neuen Preise zwischen Jahres- und Monatsabo gewechselt haben. Die Rückforderung muss schriftlich erfolgen; die Stiftung Warentest stellt hierfür auf ihrer Webseite einen Musterbrief samt Hinweisen bereit. Es wird geraten, zusätzlich Verzugszinsen geltend zu machen, indem Amazon ausdrücklich zur Zahlung aufgefordert wird, wie im Musterbrief erläutert. Außerdem plant die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Sammelklage gegen das Unternehmen wegen der Preiserhöhung.

Bereits im Sommer hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Klage gegen Amazon gewonnen, weil Sonderangebote während der »Prime Deal Days« nicht korrekt gekennzeichnet wurden. Die Werbung verstieß damit sowohl gegen die Preisangabenverordnung als auch gegen das Wettbewerbsrecht.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Betroffene müssen daher unter Umständen mehrere Monate oder länger auf die Rückzahlung warten, bis eine endgültige Entscheidung erfolgt.

Zuvor schrieben wir über Historischer Weihnachtszug 2025 in Berlin: Fahrplan, Abfahrtsorte und Adventdetails.

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