Der Berliner Rapper Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi, hat seinen langjährigen Rechtsstreit mit seinem früheren Manager und Clanchef Arafat Abou-Chaker offenbar endgültig gewonnen. Das Berliner Kammergericht entschied, dass Abou-Chaker 1,78 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an Bushido zurückzahlen muss, berichtet 4thebike.de аuf Bild. Gegen diese Entscheidung war keine Berufung mehr möglich. Der Streit drehte sich um die Geschäftsbeziehung der beiden Männer, die jahrelang die Berliner Justiz beschäftigte.
Das Kammergericht wertete einen Vertrag, der Abou-Chaker einen Anteil von 30 Prozent an nahezu allen Einnahmen Bushidos zusicherte, als „sittenwidrige Knebelung“. Demnach habe Abou-Chaker praktisch kein geschäftliches Risiko getragen, während Bushido seine wirtschaftliche und künstlerische Selbstständigkeit aufgegeben habe. Abou-Chaker hatte zuvor behauptet, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemeinsam mit Bushido betrieben zu haben und als „Rücken“ für den Rapper fungiert zu haben. Das Gericht stellte jedoch klar, dass es keine gemeinsame Gesellschaft und keine gleichberechtigte Partnerschaft gegeben habe – bloße Nähe reiche nicht aus, um Gesellschafter zu sein.
In der Folge muss Abou-Chaker sämtliche Managerhonorare an Bushido zurückzahlen, die sich auf rund 1,78 Millionen Euro zuzüglich Zinsen belaufen, sowie die Kosten des Berufungsverfahrens übernehmen. Bereits im April 2023 hatte das Berliner Landgericht zugunsten von Bushido entschieden. Der Musiker reagierte auf die Forderungen seines früheren Geschäftspartners mit einer Widerklage und gewann den Prozess.
Die Trennung zwischen Bushido und Abou-Chaker sowie deren juristische Auseinandersetzungen haben seit Jahren die Berliner Justiz beschäftigt. Im August 2020 begann ein Strafprozess vor dem Landgericht gegen Abou-Chaker und drei seiner Brüder. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor. Das Landgericht sprach Abou-Chaker größtenteils frei, lediglich für heimlich angefertigte Tonaufnahmen erhielt er eine Geldstrafe.
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