Der Ausdruck „Sondervermögen“ wurde von der Jury der sprachkritischen Aktion als Unwort des Jahres 2025 ausgezeichnet, da er seine wahre Bedeutung verschleiere und die Aufnahme von Schulden verberge, berichtet 4thebike.de mit Verweis auf die Тagesschau. Die Jury betonte, dass der Begriff in der öffentlich-politischen Diskussion zunehmend verwendet wurde und die Debatte über staatliche Investitionsprogramme sowie Schuldenaufnahme entscheidend geprägt habe.
Im alltäglichen Sprachgebrauch versteht man unter „Sondervermögen“ eine bestimmte Menge an Eigentum, die von einem Gesamtvermögen getrennt sei. Fachlich betrachtet beschreibt der Begriff jedoch einen separaten Haushalt, der für bestimmte Aufgaben eingerichtet wird und dessen Finanzierung oftmals mit Krediten oder Schulden verbunden ist. Laut Jury hat sich der Ausdruck in der öffentlichen Debatte verselbstständigt, sodass viele Bürgerinnen und Bürger die Fachbedeutung nicht kennen und ihn nach seiner Alltagsbedeutung beurteilen. Dies führe zu einer irreführenden und euphemistischen Nutzung des Begriffs.
Auf dem zweiten Platz der Unwörter-Liste landete das „Zustrombegrenzungsgesetz“. Die Jury erläuterte, dass der Ausdruck eine negative Konnotation von Zuwanderung durch die Metapher des „Herbeiströmens in großen Mengen“ entfalte und dadurch Migration als Bedrohung darstelle.
Die unabhängige und ehrenamtliche Jury der „Unwort des Jahres“-Aktion besteht aus vier Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftlern, einer Journalistin sowie jährlich wechselnden Mitgliedern. In diesem Jahr war auch der Autor, Jurist und Journalist Ronen Steinke beteiligt. Steinkes persönliches Unwort des Jahres ist der Begriff „Umsiedlung“, der im vergangenen Jahr von israelischen und amerikanischen Politikern verwendet wurde, um die dauerhafte Verlagerung der Bevölkerung des umkämpften Gazastreifens in ein anderes Land zu propagieren. Die Jury kommentierte hierzu: „Was wie eine Wohltat klingt, verschleiert ein Verbrechen.“
Das Unwort des Jahres wird aus Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern gewählt, die jedes Jahr bis zum 31. Dezember eingereicht werden können. In diesem Jahr gingen insgesamt 2.631 Vorschläge ein, darunter 533 unterschiedliche Begriffe, von denen rund 70 die Kriterien der Jury erfüllten. Ausschlaggebend ist dabei nicht, wie häufig ein Begriff eingereicht wurde. Die Auswahlkriterien umfassen unter anderem Begriffe, die gegen Menschenwürde oder demokratische Prinzipien verstoßen, gesellschaftliche Gruppen diskriminieren oder euphemistisch beziehungsweise irreführend verwendet werden.
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