Startseite CryptoMelanie Müller akzeptiert Hitlergruß-Urteil: 3.500 Euro Strafe nach Leipzig-Konzert 2022

Melanie Müller akzeptiert Hitlergruß-Urteil: 3.500 Euro Strafe nach Leipzig-Konzert 2022

Melanie Müller akzeptiert Urteil wegen Hitlergruß bei Konzert 2022: 3.500 Euro Strafe, kein Revisionsantrag, betont Distanz zu extremistischer Ideologie.

von Mike Schwarz
Melanie Müller akzeptiert Urteil wegen Hitlergruß bei Konzert 2022: 3.500 Euro Strafe, kein Revisionsantrag, betont Distanz zu extremistischer Ideologie.

Leipzig – Schlagersängerin Melanie Müller verzichtet auf eine Revision ihres Urteils wegen Zeigens des Hitlergrußes und erklärt, dass sie nach „sehr reiflicher Überlegung“ keine weiteren juristischen Schritte unternehmen werde, berichtet 4thebike.de.

Mitte Januar hatte das Landgericht Leipzig die 37-jährige ehemalige RTL-Dschungelkönigin wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes verurteilt. Zuvor hatte die „Leipziger Volkszeitung“ bereits über die Entscheidung berichtet. Ursprünglich plante die Verteidigung eine Revision vor dem Oberlandesgericht Dresden und strebte einen Freispruch an.

In ihrem Statement nannte Müller den entscheidenden Grund für den Verzicht auf Revision: den Druck, der „in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde“. Gleichzeitig stellte sie klar, dass diese Entscheidung keine Zustimmung zu den Anschuldigungen bedeute. Sie bleibe bei ihrer Darstellung und distanziere sich ausdrücklich von jeglicher extremistischer Ideologie.

Der Vorfall ereignete sich im September 2022 während eines Konzerts. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Schlagersängerin mehrfach den Hitlergruß gezeigt habe. Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig, erklärte, dass Müller gegen Ende ihres Auftritts den rechten Arm wiederholt nach oben gestreckt habe.

Die ursprüngliche Strafe des Amtsgerichts Leipzig war deutlich härter: 160 Tagessätze à 500 Euro, insgesamt 80.000 Euro. In der Berufungsinstanz wurde das Strafmaß reduziert, da die Kammer Müllers aktuelle Einkünfte deutlich niedriger bewertete und zudem die Anzahl der Tagessätze senkte. Müllers Verteidiger Adrian Stahl betonte, dass die Armbewegung lediglich als anheizende Geste für das Publikum gedacht gewesen sei. Seine Mandantin habe diese Geste bei zahlreichen Konzerten gezeigt, begleitet vom Schlachtruf „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Müller habe keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

Zuvor schrieben wir über UniCredit bietet Commerzbank-Übernahme an – Politik und Betriebsräte warnen vor Jobverlust

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