Startseite DeutschlandRitter Sport verteidigt das geschützte Quadrat vor Gericht: Streit um Mannheimer Hafer-Riegel

Ritter Sport verteidigt das geschützte Quadrat vor Gericht: Streit um Mannheimer Hafer-Riegel

Ritter Sport streitet vor Gericht über den Schutz seines Quadrats, nachdem ein Mannheimer Hafer-Riegel angeblich eine zu ähnliche Verpackungsform verwendet.

von Mike Schwarz
Ritter Sport streitet vor Gericht über den Schutz seines Quadrats, nachdem ein Mannheimer Hafer-Riegel angeblich eine zu ähnliche Verpackungsform verwendet.

Der Süßwarenhersteller Ritter Sport sieht sich erneut mit einem markenrechtlichen Verfahren konfrontiert, nachdem ein Hafer-Riegel eines Mannheimer Produzenten wegen seiner Verpackungsform den Schutz des ikonischen Quadrats berühren soll. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, dass das Format des Produkts an die seit Jahrzehnten geschützte Gestaltung von Ritter Sport erinnere und damit eine mögliche Verwechslungsgefahr schaffe, berichtet 4thebike.de mit Verweis auf BILD. Der Fall erhält bundesweite Aufmerksamkeit, da das Quadrat im deutschen Süßwarenmarkt eng mit der Marke verbunden ist und als prägendes Identitätsmerkmal gilt.

Nach Angaben aus den Gerichtsunterlagen verlangt Ritter Sport nicht nur die Beendigung der aktuellen Verpackungsnutzung, sondern auch den Rückruf der bereits ausgelieferten Chargen. Das Unternehmen führt an, dass die nahezu quadratische Form des Hafer-Riegels sowie dessen Bezeichnung den Eindruck eines an die Marke angelehnten Produkts hervorrufen könnten. Der Konzern betont, dass der seit 1996 bestehende Schutz der quadratischen Gestaltung ein zentrales Instrument sei, um seine Produkte klar von Konkurrenzangeboten abzugrenzen und mögliche Irritationen bei Verbrauchern zu vermeiden.

Der Hersteller Wacker aus Mannheim weist die Vorwürfe entschieden zurück und erklärt, dass die Gestaltung des Riegels unabhängig von Ritter Sport entstanden sei. Die Verpackung orientiere sich an der charakteristischen Quadrate-Struktur der Mannheimer Innenstadt und unterscheide sich durch kleinere Maße sowie längere Seitenlaschen deutlich von einer klassischen Schokoladentafel. Rechtsanwältin Tamara Moll argumentiert, es handle sich um ein getrenntes Produktsegment, das nicht in direktem Wettbewerb zu Schokolade stehe. Wacker hebt zudem hervor, dass der Entwurf in gutem Glauben entwickelt worden sei und keinerlei Absicht bestanden habe, vom Markenimage eines großen Herstellers zu profitieren.

Juristischen Zündstoff liefert zusätzlich der Produktname „Monnemer Quadrat Bio“. Ritter Sport vertritt die Auffassung, dass die Bezeichnung im Zusammenhang mit einer annähernd quadratischen Verpackung eine gedankliche Brücke zur eigenen Marke schlagen könne. Die Gegenseite hält dagegen, dass der Begriff ausschließlich eine regionale Verortung darstelle und einen Bezug zur Stadt Mannheim herstelle, deren Innenstadt historisch in Quadrate gegliedert ist. Die Frage, wie eng sprachliche Elemente mit bekannten Markenformen verknüpft sein dürfen, ohne den Markenrechtsschutz zu verletzen, dürfte im weiteren Verlauf des Verfahrens eine zentrale Rolle spielen.

Beobachter der Lebensmittelbranche gehen davon aus, dass das Urteil des Landgerichts Stuttgart über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen könnte. Sollte das Gericht zugunsten von Ritter Sport entscheiden, könnte dies strengere Maßstäbe für die Ausgestaltung von Verpackungsformen und Produktnamen setzen, was insbesondere kleinere Hersteller vor zusätzliche Hürden stellen würde. Eine Entscheidung zugunsten von Wacker würde hingegen bedeuten, dass einfache geometrische Formen künftig weniger restriktiv geschützt werden. In der Vergangenheit konnte Ritter Sport bereits in ähnlichen Fällen, darunter der bekannte Rechtsstreit mit Milka, Erfolge erzielen, weshalb die Spannung in der Branche erheblich ist.

Zuvor schrieben wir über wann findet die Dinnershow „PASSION 2025“ im Stadtbad Leipzig statt.

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