Startseite DeutschlandNeues Bürgergeldgesetz: Wer Jobangebote ablehnt, riskiert künftig den kompletten Regelsatz

Neues Bürgergeldgesetz: Wer Jobangebote ablehnt, riskiert künftig den kompletten Regelsatz

Neues Gesetz zur Grundsicherung: Wer Jobangebote ablehnt, kann künftig für einen Monat den vollen Regelsatz verlieren.

von Mike Schwarz
Neues Gesetz zur Grundsicherung: Wer Jobangebote ablehnt, kann künftig für einen Monat den vollen Regelsatz verlieren.

Das Gesetz zur neuen Grundsicherung, das das Bürgergeld ersetzen soll, wird voraussichtlich nächste Woche im Bundeskabinett behandelt, berichtet 4thebike.de mit Bezug auf wochentaz. Laut Entwurf plant die Bundesregierung deutlich strengere Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen. Wer ein vom Jobcenter als zumutbar eingestuftes Stellenangebot ablehnt, könnte künftig für mindestens einen Monat den gesamten Regelsatz verlieren.

Der Braunschweiger Rechtsanwalt Arne Böthling, der ausschließlich Mandanten mit Problemen bei den Jobcentern vertritt, weist darauf hin, dass nicht alle Bürgergeld-Empfänger „arbeitsunwillig“ seien. Zugleich betont er, dass härtere Regeln sinnvoll sein könnten, um Menschen zu motivieren, die bewusst kein Arbeitsangebot annehmen. Böthling erinnert an die Zeit vor den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gegen hohe Hartz-IV-Sanktionen, als Mandanten regelmäßig vor Gericht ziehen mussten, weil sie Jobangebote ablehnten. Dabei seien äußere Umstände wie weite Pendelwege oder gesundheitliche Einschränkungen häufig entscheidend gewesen, nicht die Arbeit selbst.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass bereits die erste Sanktion bis zur maximalen Höhe erfolgen kann. Wer wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt, könnte unter Umständen sogar keine Leistungen mehr erhalten, einschließlich der Kosten für Unterkunft. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 Leistungsminderungen nur bis zu 30 Prozent für verfassungskonform erklärt, aktuell entspricht dies etwa 170 Euro. Die Bundesregierung plant nun, den Spielraum vollständig auszuschöpfen. Einzig bei kranken Menschen, die Termine nicht wahrnehmen können, soll ein letzter Kontaktversuch durch das Jobcenter vorgeschrieben sein, wie Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf Wunsch der Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) durchgesetzt haben.

Die Kriterien, ab wann eine Arbeit als zumutbar gilt, werden im Gesetz nur grob definiert. Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter enthält weitere Vorgaben, die jederzeit geändert werden können. Demnach sind Jobs unterhalb der Qualifikation oder tägliche Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden grundsätzlich zumutbar, ebenso wie Löhne, die bis zu ein Drittel unter Tarif liegen. Einzelne Ausnahmen, etwa bei gesundheitlichen Risiken oder spezifischen Fähigkeiten, sind möglich.

Vertreter von Arbeitgeberverbänden wie Dehoga oder der Gebäudereinigung sehen in den härteren Sanktionen teils Chancen, offene Stellen leichter besetzen zu können, betonen aber, dass Motivation und Perspektiven entscheidend bleiben. Oppositionelle Stimmen, unter anderem aus der Grünen-Fraktion, warnen davor, Menschen in Jobs zu drängen, die nicht passen. Studien zeigen, dass ein zu hoher Sanktionsdruck zwar kurzfristig Beschäftigung erhöhen kann, langfristig jedoch häufig zu schlechter bezahlten Arbeitsplätzen führt. Auch der Paritätische Gesamtverband kritisiert, dass die Verschärfungen nicht nur Bürgergeld-Empfänger betreffen, sondern insgesamt die Verhandlungsposition von Arbeitnehmern verschlechtern könnten.

Zuvor schrieben wir KBV-Chef fordert Klinikschließungen und Ambulantisierung zur Kostensenkung.

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