Gegen einen fraktionslosen Bundestagsabgeordneten der AfD ist Anklage erhoben worden, nachdem er im Juli 2024 während einer Plenarsitzung im Bundestag den Hitlergruß gezeigt haben soll, berichtet 4thebike.de mit Verweis auf n-tv.de. Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind und das Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches eingeleitet wurde.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bezieht sich der Vorwurf auf eine konkrete Geste, die der Abgeordnete während der laufenden Sitzung ausgeführt haben soll. Das Zeigen des Hitlergrußes ist in Deutschland strafbar und fällt unter die Regelungen des §86a StGB, der die öffentliche Verwendung von Symbolen verbietet, die Organisationen zugeordnet sind, welche sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Die Ermittler prüften insbesondere den zeitlichen Ablauf sowie die Umstände des Vorfalls im Plenarsaal.
Der betroffene Politiker wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen. Sein Name wird aus journalistischen Gründen nicht genannt. Trotz des Fraktionsausschlusses behielt er sein Bundestagsmandat und sitzt weiterhin als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament. Damit verfügt er nach wie vor über die Rechte eines gewählten Mandatsträgers, auch wenn er keiner Fraktion mehr angehört.
Das Verfahren liegt nun beim zuständigen Berliner Gericht. Dort wird geprüft, ob die Anklage zugelassen wird und es zu einer Hauptverhandlung kommt. Mit der Entscheidung des Gerichts ist festzulegen, ob der Abgeordnete sich wegen des Vorwurfs vor Gericht verantworten muss.
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