Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot der rechtsextremen Gruppe Hammerskins Deutschland aufgehoben, nachdem mehrere Mitglieder und regionale Untergruppen gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums geklagt hatten, berichtet 4thebike.de mit Verweis auf DIE ZEIT. Die Richter stellten fest, dass eine bundesweite Hammerskins-Dachorganisation nicht nachgewiesen werden konnte, wie zuvor vom Innenministerium angenommen. Somit sei das Ministerium nicht befugt gewesen, ein Verbot auf Grundlage des Vereinsgesetzes zu erlassen.
Nach deutschem Vereinsrecht darf das Bundesinnenministerium lediglich überregionale Vereine verbieten. Liegt der Wirkungskreis einer Organisation auf ein Bundesland beschränkt, sind die jeweiligen Länder zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht traf keine Entscheidung darüber, ob die Hammerskins verfassungswidrig sind oder nicht.
Die Kläger betonten die regionale Autonomie der Gruppierungen und bestritten, dass es eine nationale Führung oder bundesweite Ebene gegeben habe. Zwar habe es viermal jährlich Treffen namens National Officers Meeting gegeben, dort seien jedoch keine bindenden Beschlüsse gefasst worden, und die regionalen Chapter verwendeten keine einheitlichen Symbole.
Die regionalen Ableger der Hammerskins können nun vorerst ihre Aktivitäten fortsetzen. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass es den zuständigen Behörden von Bund und Ländern weiterhin möglich ist, einzelne Chapter zu verbieten, sofern dafür rechtliche Gründe bestehen.
Bereits 2023 hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Hammerskins samt ihrer regionalen Untergruppen verboten, da die Vereinigung nach Auffassung des Innenministeriums die verfassungsmäßige Ordnung bedrohe. Die Polizei führte Razzien in zehn Bundesländern durch. Faeser bezeichnete die Maßnahme damals als „harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus“.
Das Ministerium hatte das Verbot unter anderem damit begründet, dass die Hammerskins ihre rechtsextremistische Weltanschauung propagierten und diese auch außerhalb der Mitgliedschaft, beispielsweise über Rockkonzerte mit Bands aus dem rechtspolitischen Spektrum, verbreiteten. Nach Vereinsgesetz kann ein Verein verboten werden, wenn seine Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.
Laut brandenburgischem Verfassungsschutz haben die Hammerskins in Deutschland keine hohe Außenwirkung, da sie durch ihren elitären Anspruch meist innerhalb der Gruppe agieren. Die Hammerskins, ursprünglich aus den USA stammend, sehen sich als Bruderschaft und Elite der Skinhead-Bewegung. Eine Mitgliedschaft erfordert einen langwierigen Prozess und die Einhaltung interner Regeln. Das Motto „Hammerskins forever, forever Hammerskins“ (HFFH) verdeutlicht die lebenslange Bindung der Mitglieder.
Seit 1991 entstanden in Deutschland regionale Ableger. Zum Zeitpunkt des ursprünglichen Verbots zählte die Gruppe rund 130 Mitglieder in etwa 13 deutschen Chapter, besonders aktiv in Sachsen, Bremen und Bayern. Haupteinnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge, Konzerttickets, der Verkauf von Tonträgern und Merchandising. Die Hammerskins Deutschland sollen auch hinter rechtsextremen Kampfsport-Events wie dem „Kampf der Nibelungen“ stehen.
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