Startseite DeutschlandRentenpaket, Wehrdienst und Pendlerpauschale: Bundesrat verabschiedet neue Gesetze

Rentenpaket, Wehrdienst und Pendlerpauschale: Bundesrat verabschiedet neue Gesetze

Bundesrat verabschiedet Rentenpaket, Steuererleichterungen für Pendler und Gastronomen, Wehrdienstreform und Haushaltsplan 2026.

von Mike Schwarz
Bundesrat verabschiedet Rentenpaket, Steuererleichterungen für Pendler und Gastronomen, Wehrdienstreform und Haushaltsplan 2026.

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2025 mehrere wichtige Gesetzespakete verabschiedet, die ab dem kommenden Jahr in Kraft treten sollen, berichtet 4thebike.de mit Verweis auf die Тagesschau.

Die Länderkammer hat das lange diskutierte Rentenpaket der schwarz-roten Koalition gebilligt. Es umfasst die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent, die Ausweitung der sogenannten Mütterrente sowie die Einführung der Aktivrente, die es Senioren erlaubt, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Außerdem wurde eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten tritt das Gesetz ab dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Pendlerinnen und Pendler, Gastronomen und Ehrenamtliche profitieren ebenfalls von steuerlichen Entlastungen ab dem neuen Jahr. Die Pendlerpauschale wird erhöht, die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants gesenkt, und ehrenamtlich Tätige, wie Sporttrainer oder Chorleiter, dürfen höhere Einkünfte steuerfrei erzielen.

Das neue Wehrdienstgesetz sieht eine verpflichtende Musterung junger Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 vor, während der eigentliche Wehrdienst weiterhin freiwillig bleibt. Alle jungen Männer und Frauen ab 2008 erhalten einen Fragebogen zur Person, der auch die Motivation zum Wehrdienst erfragt. Praktisch wird die Musterung erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.

Zudem billigte der Bundesrat den Haushaltsplan für 2026 mit geplanten Ausgaben von über 524 Milliarden Euro und einer Nettokreditaufnahme von fast 98 Milliarden Euro, wobei ein erheblicher Teil von der Schuldenbremse ausgenommen ist.

Weitere Maßnahmen betreffen die Asyl- und Integrationspolitik. Die Bundesregierung kann künftig ohne Zustimmung der Bundesländer sogenannte sichere Herkunftsstaaten festlegen, um Asylverfahren zu beschleunigen und Abschiebungen zu erleichtern. Betrugsversuche bei Einbürgerungstests werden härter sanktioniert, und die Pflichtverteidigung durch einen Anwalt bei Abschiebehaftverfahren entfällt wieder.

Schließlich wurde die Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert. Neuzugelassene reine E-Fahrzeuge bis Ende 2030 bleiben bis zu zehn Jahre steuerfrei, jedoch maximal bis zum 31. Dezember 2035. Diese Maßnahme soll den Umstieg auf Elektromobilität weiter fördern.

Zuvor schrieben wir über PwC Deutschland wählt Marc Billeb zum neuen Chef ab Juli 2026 – Finanzmarkt im Fokus

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