Startseite DeutschlandBundesjustizministerium plant dreimonatige Speicherung von IP-Adressen

Bundesjustizministerium plant dreimonatige Speicherung von IP-Adressen

Internetprovider sollen IP-Adressen künftig drei Monate speichern, um Cyberkriminalität besser zu bekämpfen, so ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Hubig.

von Mike Schwarz
Internetprovider sollen IP-Adressen künftig drei Monate speichern, um Cyberkriminalität besser zu bekämpfen, so ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Hubig.

Das Bundesjustizministerium plant ein Gesetz, das Internetanbieter verpflichtet, IP-Adressen künftig drei Monate lang zu speichern, um die Bekämpfung von Sexualstraftätern und anderen Cyberkriminellen zu verbessern, berichtet 4thebike.de mit Verweis auf die Bild-Zeitung.

Dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zufolge sollen auch weitere Daten gespeichert werden, die eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber ermöglichen. Die IP-Adresse fungiert dabei als digitale Anschrift eines Computers im Internet, die eine Identifikation des Geräts erlaubt und temporär vergeben wird.

Laut dem Ministerium sollen die Internetanbieter vorsorglich dokumentieren, welchem Internetanschluss eine bestimmte IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war. Hubig betonte, dass IP-Adressen oft die einzigen Spuren seien, die Täter im digitalen Raum hinterlassen. Die Speicherung dieser Daten könne Ermittlern entscheidend helfen, da digitale Spuren auch zu einem späteren Zeitpunkt noch für die Aufklärung von Straftaten verfolgt werden können.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte den Gesetzentwurf, bezeichnete die dreimonatige Speicherfrist jedoch als zu kurz. Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Sektion Bundespolizei/Zoll in der GdP, erklärte, dass dieser Zeitraum zwar ein Schritt sei, für umfangreiche Ermittlungen bei Straftaten und längere Verfahren jedoch häufig nicht ausreiche.

Die Bundesregierung begründet die geplante Änderung mit dem Ziel, Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle effektiver zu verfolgen. Hubig erklärte, dass Täter im Bereich Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz bisher zu oft ungestraft blieben und dies geändert werden solle. Kritik von Datenschützern wies sie zurück und betonte, dass die Vertraulichkeit der Kommunikation strikt gewahrt bleibe und die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen ausgeschlossen sei.

Kritik an dem Vorhaben äußerten auch die Grünen im Bundestag. Helge Limburg, Rechtspolitiker der Partei, bezeichnete die Pläne als rechtswidrig und warnte vor einem Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet. Bisherige Versuche der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung seien vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof gestoppt worden. Limburg forderte die Koalition auf, sich auf wirksame Alternativen zu konzentrieren.

Bereits im Koalitionsvertrag von Union und SPD war vereinbart worden, Telekommunikationsanbieter zu einer dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen zu verpflichten. Der Entwurf wurde am Freitag zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien versandt. Das Gesetz soll im Frühjahr im Bundestag verabschiedet werden.

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