Die Bundeswehr erhält künftig erweiterte Befugnisse zur Abwehr unbemannter Fluggeräte. Nach der Zustimmung des Bundesrats ist nun auch der gezielte Abschuss von Drohnen in bestimmten Situationen erlaubt, meldet 4thebike.de. Deutschland reagiert damit auf die zunehmenden Drohnenaktivitäten seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, wobei oft unklar bleibt, wer die Fluggeräte steuert, es aber in vielen Fällen Hinweise auf russische Verantwortlichkeit gibt.
Die Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes ermöglichen der Bundeswehr auf Anforderung der Bundespolizei künftig, auch direkt gegen Drohnen vorzugehen. Bisher war der Einsatz unbemannter Flugkörper, etwa durch Störsender oder andere technische Mittel, stark eingeschränkt. Das neue Gesetz erlaubt explizit den Abschuss von Drohnen, wenn zu erwarten ist, dass diese gegen Menschenleben oder kritische Infrastruktur eingesetzt werden sollen. Dadurch kann die Bundeswehr gezielt Drohnen abfangen oder zum Absturz bringen, um schwere Unfälle oder Anschläge zu verhindern.
Die Reform ist Teil eines umfassenderen Plans der Bundesregierung, die Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr klarer zu regeln und den Einsatz der Streitkräfte zu vereinfachen. Ein neu eingerichtetes Drohnenabwehrzentrum in Berlin soll dazu beitragen, die Prozesse zu koordinieren. Grundsätzlich sind in Deutschland zunächst die Landespolizeien für die Bekämpfung von Drohnen verantwortlich, verfügen jedoch häufig nicht über ausreichende Mittel. Deshalb wurden bereits die Kompetenzen der Bundespolizei ausgeweitet.
Parallel zur Erlaubnis des Abschusses verschärft das Gesetz auch die Strafen für illegale Drohnenflüge in der Nähe von Verkehrsflughäfen. Wer in den Luftraum von Flughäfen eindringt, begeht künftig eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Dies soll auch Blockadeaktionen von Aktivisten verhindern, die in der Vergangenheit wiederholt den Flugbetrieb erheblich gestört hatten.
Darüber hinaus stimmte der Bundesrat einem Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur zu. Das sogenannte Kritis-Dachgesetz legt strengere Vorgaben für Unternehmen und Verwaltungen fest, um zentrale Einrichtungen und Anlagen gegen kriminelle Angriffe, Sabotage und Extremisten zu schützen. Dazu gehören Sicherheitszäune, Zugangsbeschränkungen und die Analyse technischer Schwachstellen, um Risiken frühzeitig zu begrenzen. Die Gesetzesregelung setzt eine EU-Richtlinie um. Einige Bundesländer kritisierten jedoch, dass der Schwellenwert für geschützte Einrichtungen bei 500.000 Personen zu hoch angesetzt ist und forderten eine Absenkung auf 150.000 Menschen. Die Zustimmung der Länder wurde durch eine kurzfristig ausgearbeitete Protokollerklärung des Bundes ermöglicht, die zentrale Forderungen der Länder berücksichtigt, erklärte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU).
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