Die Deutsche Telekom informiert aktuell zahlreiche Bestandskunden über bevorstehende Preisänderungen für ältere Festnetz-Tarife, die ab dem 1. April 2026 wirksam werden, berichtet 4thebike.de mit Verweis winfuture. Demnach steigen die monatlichen Grundgebühren bei vielen älteren Verträgen pauschal um zwei Euro.
Von der Preiserhöhung betroffen sind vor allem Kunden, die Tarife der Reihe „MagentaZuhause“ sowie ältere „Call & Surf“-Verträge abgeschlossen haben, insbesondere vor April 2023. In den Mitteilungen nennt das Unternehmen gestiegene Betriebskosten des Netzes sowie höhere Ausgaben für Serviceleistungen als Hauptgrund für die Anpassung. Ein Beispiel: Der Tarif „MagentaZuhause L“ verteuert sich von bisher 44,95 Euro auf 46,95 Euro monatlich. Die Umstellung erfolgt automatisch zum Stichtag, sofern Kunden nicht aktiv widersprechen oder ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Bereits im April 2023 hatte die Telekom die Preise in einer ersten größeren Anpassungswelle angehoben, damals vorwiegend für Neukunden und Tarifwechsler, um drei Euro. Unternehmensangaben zufolge wurden die Preise für langjährige Bestandskunden über viele Jahre stabil gehalten, trotz steigender Kosten für Netzbetrieb und Service. Die aktuelle Anpassung soll die Tarifstruktur harmonisieren. In vielen Fällen bleiben die neuen Preise für Bestandskunden dennoch niedriger als die aktuellen Listenpreise für vergleichbare Neukundenverträge.
Die Preiserhöhung betrifft klassische VDSL-Anschlüsse; reine Glasfaser-Tarife (GPON) sind von der Anpassung ausgenommen. Grund ist die zugrunde liegende Technik: Das Kupfernetz erfordert durch aktive Komponenten wie Linecards in Multifunktionsgehäusen am Straßenrand einen höheren Wartungs- und Energieaufwand. Glasfasernetze arbeiten überwiegend mit passiven Komponenten und sind dadurch kosteneffizienter im Betrieb.
Die einseitige Vertragsänderung gewährt betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Wer der Preiserhöhung nicht zustimmt, kann den Vertrag innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Mitteilung ohne Einhaltung regulärer Fristen kündigen. Die Kündigung wird frühestens zum 31. März 2026 wirksam und muss in Textform erfolgen. Erfolgt keine Reaktion, gelten die neuen Konditionen automatisch ab der April-Rechnung.
Für Nutzer, die einen Wechsel erwägen, bieten Marken wie Congstar, eine Telekom-Tochter, oft günstigere Konditionen im gleichen Netz. Allerdings verzichten diese meist auf bestimmte Features wie eine Festnetz-Flatrate zu allen Mobilfunknetzen oder inkludierte Cloud-Dienste, die in Magenta-Tarifen enthalten sind.
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