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Zehn Angeklagte vor Gericht in Frankreich wegen Falschbehauptungen über Brigitte Macron

Zehn Personen stehen in Frankreich wegen falscher Behauptungen über Brigitte Macron vor Gericht, berichtet 4thebike.de.

von Mike Schwarz
Zehn Personen stehen in Frankreich wegen falscher Behauptungen über Brigitte Macron vor Gericht, berichtet 4thebike.de.

In Frankreich werden am 27. und 28. Oktober zehn Personen — acht Männer und zwei Frauen — vor Gericht stehen, weil sie falsche Behauptungen verbreitet haben, dass First Lady Brigitte Macron eine Transgender-Frau sei. Dies berichtet 4thebike.de unter Berufung auf France 24.

Zu den Angeklagten im Alter von 41 bis 60 Jahren zählen ein Beamter, ein Galeriebesitzer, ein Lehrer, eine Medienexpertin und ein IT-Spezialist. Laut der Staatsanwaltschaft äußerten sie sich öffentlich über das „Geschlecht“ und die „Sexualität“ von Brigitte Macron und verglichen sogar den Altersunterschied zwischen ihr und dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron mit „Pädophilie“.

Die Brigade zur Bekämpfung von Persönlichkeitsdelikten (BRDP) leitete die Ermittlungen ein, nachdem Brigitte Macron im Dezember 2024 und Februar 2025 Beschwerden eingereicht hatte. Einer AFP-Quelle zufolge werden nur die „am bösartigsten“ Angeklagten vor Gericht erscheinen. Die Anwälte der First Lady haben nicht bestätigt, ob sie selbst bei den Anhörungen anwesend sein wird.

Einige der Beschuldigten äußerten öffentlich Kritik am Prozess. So erklärte der 56-jährige Galeriebesitzer Bertrand S., dass er den Prozess als „Angriff auf die Gedankenfreiheit“ betrachte. Der 55-jährige Jérôme K., der „vier Tweets und mehrere Retweets“ veröffentlicht hatte, betonte, dass seine Handlungen „den Geist von Charlie Hebdo“ widerspiegelten.

Auch die Medienexpertin Amandine Roy gehört zu den Angeklagten. Sie war bereits 2024 zusammen mit der Bloggerin Natacha Rey wegen Verleumdung verurteilt worden, nachdem sie behauptet hatten, Brigitte Macron existiere gar nicht, sondern sei tatsächlich ihr Bruder Jean-Michel Trogneux. Im Juli 2025 sprach das Berufungsgericht Paris beide Frauen jedoch frei. Brigitte Macron legte Berufung ein, um dieses Freispruchsurteil anzufechten.

Die Anwältin von Roy betont, dass ihre Mandantin lediglich auf die in der Öffentlichkeit kursierenden Nachrichten reagiert habe und dass keine ihrer Aussagen „direkt an Frau Macron gerichtet“ gewesen seien.

Im Juli dieses Jahres reichten Präsident Emmanuel Macron und seine Frau zudem eine Klage gegen die amerikanische Bloggerin Candace Owens ein, die ebenfalls behauptet hatte, die französische First Lady sei ein Mann.

Zuvor schrieben wir über Gerichtsverfahren in Frankreich gegen Gefangene, die Nicolas Sarkozy bedrohten.

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