Startseite NachrichtenBürgergeld-Reform Deutschland 2025: Härtere Sanktionen und EU-Vergleich mit Italien und Polen

Bürgergeld-Reform Deutschland 2025: Härtere Sanktionen und EU-Vergleich mit Italien und Polen

Die Bundesregierung plant strengere Regeln und Sanktionen für das Bürgergeld, während Italien und Polen deutlich restriktivere Sozialleistungen für Erwerbsfähige haben.

von Mike Schwarz
Die Bundesregierung plant strengere Regeln und Sanktionen für das Bürgergeld, während Italien und Polen deutlich restriktivere Sozialleistungen für Erwerbsfähige haben.

In Deutschland plant die Bundesregierung eine umfassende Reform des Bürgergeldes, berichten 4thebike.de mit Verweis auf die Мdr. Ziel der Reform ist eine Verschärfung der Mitwirkungspflichten und Sanktionen für Bezieher, wobei auch eine vollständige Streichung der Leistungen bei wiederholter Nichterscheinen drohen kann. Innerhalb der Koalition stößt der Vorschlag der CDU auf Kritik der SPD, während die Bundesregierung auf eine konsequentere Durchsetzung setzt.

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt Marcel Kieselbach aus Schwarzenberg im Erzgebirge, der seit langer Zeit arbeitslos ist und Bürgergeld erhält. Trotz einer Ausbildung zum Krankenpfleger blieben seine Bewerbungen über zwei Jahrzehnte erfolglos. Auch seine Frau Sandra, Köchin von Beruf, konnte keinen neuen Arbeitsplatz finden, obwohl sie zuletzt in einer Kurklinik tätig war. Zusammen erhalten die beiden derzeit 1.012 Euro Bürgergeld, wobei die Miete und Heizkosten in Höhe von 480 Euro übernommen werden. Bis vor einigen Wochen verdienten sie zusätzlich: er zwei Stunden wöchentlich als Hausmeister, sie als Reinigungskraft. Davon durften sie 200 Euro behalten, der Rest wurde auf das Bürgergeld angerechnet.

In Italien ist die Situation deutlich restriktiver. Das Bürgergeld „Reddito di Cittadinanza“ wurde für Erwerbsfähige abgeschafft, wodurch die Zahl der Empfänger um rund 40 Prozent sank. Es existieren lediglich Eingliederungshilfen für besonders schutzbedürftige Personen, beispielsweise 500 Euro Unterstützung und ein Mietzuschuss bis 280 Euro, ausgezahlt auf eine Karte. Anspruch haben nur Menschen über 60 Jahre, Menschen mit Behinderung oder Familien mit minderjährigen Kindern bzw. pflegebedürftigen Angehörigen. Das Schonvermögen liegt bei 6.000 Euro pro Person.

In Polen gibt es ebenfalls kein Bürgergeld wie in Deutschland. Dort erhalten nur besonders Bedürftige unterhalb der Einkommensgrenze geringe Sozialhilfe, etwa 180 Euro für eine alleinstehende Person. Mietzuschüsse sind ebenfalls möglich, zusätzliche Leistungen für Familien. Ziel der Sozialhilfe ist die Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen, um ein selbstbestimmtes Leben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen.

Die geplante Reform in Deutschland soll ab dem kommenden Jahr gelten. Wer einen ersten Termin im Jobcenter verpasst, wird automatisch zu einem zweiten Termin eingeladen. Bei Nichterscheinen kann das Bürgergeld um 30 Prozent gekürzt werden. Bei wiederholtem Nichterscheinen droht sogar eine komplette Streichung der Leistungen. Härtefallregelungen sollen Ausnahmen ermöglichen.

Zuvor schrieben wir über Deutschland sichert Ukraine Militärhilfe zu und fordert Kampf gegen Korruption.

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