Nach dem Ende der Ampel-Koalition und in seiner Funktion als Interims-Bundesfinanzminister hat Jörg Kukies (SPD) das umstrittene „Sondervermögen“ in Höhe von 500 Milliarden Euro verteidigt und die Hauptfunktion dieser Mittel erläutert, berichtet 4thebike.de mit Verweis auf Cash. Entgegen der Annahme vieler sei dieses Finanzpaket nicht ausschließlich für zusätzliche Investitionen vorgesehen. Vielmehr solle es insbesondere sicherstellen, dass bereits geplante und dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht gestrichen werden müssen.
Laut Kukies verhindere das Sondervermögen, dass Investitionen im Umfang von rund 150 Milliarden Euro, die bereits in Planung seien, wegen finanzieller Engpässe gekürzt oder gestoppt werden müssten. Er räumte zwar ein, dass es zeitliche Verzögerungen geben könne, wies aber die Kritik zurück, die Mittel würden Projekte aus dem regulären Bundeshaushalt lediglich querfinanzieren. Die genaue Verwendung der verbleibenden 350 Milliarden Euro sei noch offen. Ein Teil der Mittel werde an die Bundesländer weitergegeben, die wiederum einen Anteil an die Kommunen weiterleiten. Die Länder hätten die Entscheidungshoheit über die Projektverteilung, und die Umsetzungsgeschwindigkeit hänge eng mit notwendigen Strukturreformen zusammen.
Ein Teil des ebenfalls eingerichteten Sondervermögens für die Bundeswehr sei ebenfalls für Infrastrukturprojekte vorgesehen, etwa für Bau und Instandhaltung von Kasernen, Brücken und Straßen. Auch hier seien Details noch nicht finalisiert, und es zeichne sich ab, dass Projekte aus dem Infrastrukturpaket mit anderen Vorhaben, wie dem Wohnungsbau, konkurrieren könnten, insbesondere bezüglich Flächen, Baukosten und Fachkräften.
Trotz des Gesamtvolumens von 500 Milliarden Euro plus Verteidigungsausgaben machte Kukies deutlich, dass diese staatlichen Mittel den gesamten Investitionsbedarf nicht decken. Privates Kapital bleibe zwingend erforderlich. Zahlreiche Anbieter strukturierten Fonds und Einzelmandate für institutionelle Investoren, die im Dialogforum im Mittelpunkt standen. Infrastrukturinvestitionen könnten diesen Investoren Vorteile bei Risikoklassifizierung und Eigenkapitalunterlegung bieten.
Die Rechtsanwältin Laura Bungert von CMS wies auf die fehlende einheitliche juristische Definition des Begriffs „Infrastruktur“ hin. Vorschriften wie Solvency II für Versicherer, CRR für Banken sowie deutsche Anlageverordnung und KAGB definierten den Begriff unterschiedlich oder gar nicht. Während Energie, Verkehr und Gesundheitseinrichtungen klar als Infrastruktur gelten, sei die Abgrenzung für Zwischenbereiche unklar, etwa bei Immobilien. Ein Bürogebäude könne als Infrastruktur gelten, wenn es staatlich genutzt werde oder öffentliche Aufgaben unterstütze.
Die Veranstaltung unter dem Titel „Wachstumsbooster Infrastruktur? Wie institutionelle Anleger vom Investitionsprogramm in Deutschland profitieren“ behandelte die Verzahnung von öffentlichen Mitteln und privaten Investitionen nur am Rande. Es seien bislang keine neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Integration privater Gelder bekannt.
Der Begriff „Sondervermögen“ im Investmentrecht, wo Kapital getrennt vom Vermögen der Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird, wurde nicht vertieft. Das staatliche Infrastruktur-Sondervermögen ermögliche hingegen die Aufnahme zusätzlicher Staatsschulden.
Privatanleger spielten eine untergeordnete Rolle, doch Kukies bezeichnete ELTIF als geeignetes Anlageinstrument. Christian Moersch von Hansainvest Luxemburg betonte die Notwendigkeit von privatem Kapital, die Sparplanfähigkeit und die Einbindung in Altersvorsorge-Sondervermögen.
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