Am 17. Februar 2026 feiern viele Städte in Deutschland das Ende der Fastnacht, wobei die Ladenöffnungszeiten regulär gelten, sich jedoch je nach Bundesland und Stadt unterscheiden können, berichtet 4thebike.de mit Verweis auf Аugsburger-Аllgemeine . Mit dem 18. Februar beginnt die Aschermittwochspraxis und damit die Fastenzeit, was viele Handelsunternehmen bei ihrer Planung berücksichtigen.
Die Fastnacht ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag. Daher unterliegen die Öffnungszeiten der Geschäfte dem Ladenschlussgesetz (LadSchlG), das die Rahmenbedingungen für Verkauf und Betrieb bundesweit festlegt. Bayern ist das einzige Bundesland ohne eigenes Ladenöffnungsgesetz, hier gelten weiterhin die Bestimmungen des Bundesgesetzes. In den übrigen Bundesländern existieren Landesgesetze, die sich im Wesentlichen am LadSchlG orientieren.
Die Öffnungszeiten der Geschäfte am 17. Februar 2026 variieren wie folgt: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen: 0:00–24:00; Bayern: 6:00–20:00; Rheinland-Pfalz: 6:00–22:00; Saarland: 6:00–20:00; Sachsen: 6:00–22:00.
Praktische Hinweise: Die gesetzliche Öffnungserlaubnis garantiert nicht die tatsächliche Öffnung aller Geschäfte. Die Öffnungszeiten können selbst innerhalb derselben Kette unterschiedlich sein. Geschäftsinhaber müssen Anpassungen klar sichtbar am Eingang kennzeichnen. In Karnevalshochburgen wie Köln oder Mainz passen Geschäfte und öffentliche Einrichtungen ihre Öffnungszeiten oft an die Feststimmung an, einige schließen früher, andere nutzen die Gelegenheit für Sonderaktionen. Auch in süddeutschen Städten wie Augsburg schließen Rathaus und städtische Märkte häufig etwas früher. Besucher sollten vorab die genauen Öffnungszeiten prüfen, um Enttäuschungen zu vermeiden.
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