Startseite NachrichtenReform der Grundsicherung in Deutschland 2026: Bundestag ersetzt Bürgergeld und verschärft Regeln für Empfänger

Reform der Grundsicherung in Deutschland 2026: Bundestag ersetzt Bürgergeld und verschärft Regeln für Empfänger

Der Bundestag hat die Reform der Grundsicherung beschlossen: Bürgergeld wird abgeschafft, Sanktionen verschärft und der Fokus stärker auf Arbeitsaufnahme gelegt.

von Mike Schwarz
Der Bundestag hat die Reform der Grundsicherung beschlossen: Bürgergeld wird abgeschafft, Sanktionen verschärft und der Fokus stärker auf Arbeitsaufnahme gelegt.

Der Deutsche Bundestag hat eine umfassende Reform der staatlichen Mindestsicherung verabschiedet, wodurch das bisherige Bürgergeld abgeschafft und durch eine neu gestaltete Grundsicherung ersetzt wird, berichtet 4thebike.de mit Bezug auf tagesschau.de. Die Entscheidung ist Teil der Reformagenda der schwarz-roten Koalition und betrifft Millionen Menschen, die derzeit Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch erhalten. Neben der Umbenennung des Systems werden auch zahlreiche Regelungen für Leistungsbezieher angepasst, wobei mehrere Bestimmungen deutlich verschärft werden.

Nach Angaben der Regierung soll die Reform vor allem darauf abzielen, die Integration von Leistungsberechtigten in den Arbeitsmarkt stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Angesichts einer angespannten wirtschaftlichen Lage und begrenzter Haushaltsmittel betont das Gesetz die Notwendigkeit klarer Regeln sowie einer stärkeren Mitwirkung aller erwerbsfähigen Personen, die staatliche Unterstützung erhalten. Künftig soll die Vermittlung in Arbeit grundsätzlich Vorrang haben, während Maßnahmen zur Qualifizierung oder Förderung stärker auf eine schnelle Beschäftigungsaufnahme ausgerichtet werden.

Die neuen Regelungen sehen auch verschärfte Sanktionen vor, um den Druck auf Leistungsbezieher zu erhöhen. Wird etwa die Teilnahme an Förderkursen oder Qualifizierungsmaßnahmen abgelehnt, kann die Grundsicherung unmittelbar für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden. Auch bei versäumten Terminen im Jobcenter greifen strengere Maßnahmen: Nach dem zweiten Meldeversäumnis ist eine einmonatige Leistungskürzung vorgesehen, anschließend kann im Extremfall sogar eine vollständige Streichung der Leistungen erfolgen. Mit diesen Maßnahmen will die Koalition nach eigenen Angaben den verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen vollständig ausschöpfen. Tatsächlich betreffen Sanktionen bislang nur einen kleinen Teil der Leistungsberechtigten. Nach aktuellen Angaben lag ihre Zahl zuletzt bei durchschnittlich weniger als 30.000 Personen pro Monat.

Während der Beratungen über den Gesetzentwurf der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) gab es innerhalb der Regierungskoalition noch kurzfristigen Klärungsbedarf bei einzelnen Details. In der endgültigen Fassung ist vorgesehen, dass Jobcenter den Betroffenen grundsätzlich die Möglichkeit zu einer persönlichen Anhörung geben müssen. Diese Anhörung muss jedoch nicht zwingend vor einer Leistungskürzung stattfinden. Damit soll verhindert werden, dass Leistungsbezieher Sanktionen durch Nichterscheinen oder Kontaktabbruch umgehen können.

Gleichzeitig enthält die Reform Regelungen zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen. Menschen mit besonderen sozialen oder gesundheitlichen Belastungen sollen von den strengsten Sanktionen ausgenommen werden. Wenn etwa Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorliegen, die die Überwindung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erschwert, können Jobcenter Betroffene zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung verpflichten. Diese Bestimmung ist Teil eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen, der während des Gesetzgebungsverfahrens aufgenommen wurde. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt schneller aktiviert werden können.

Aus Sicht der Unionsparteien stellt die Reform zugleich die Umsetzung eines zentralen Wahlversprechens dar. Die CSU-Abgeordnete und Forschungsstaatssekretärin Silke Launert bezeichnete die Änderungen als wichtigen Schritt zur Stärkung von Verantwortung und Eigeninitiative. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Marc Biadacz erklärte, für Leistungsbezieher werde vor allem die stärkere Verbindlichkeit spürbar sein. Meldeversäumnisse und Pflichtverletzungen sollen künftig konsequenter sanktioniert werden, während gleichzeitig stärker gegen möglichen Leistungsmissbrauch vorgegangen werden soll.

Innerhalb der SPD hatte das Vorhaben zuvor für intensive Diskussionen gesorgt. Besonders die Möglichkeit umfassender Sanktionen wurde parteiintern kritisch bewertet, da befürchtet wurde, dass dadurch soziale Härten entstehen könnten. Dennoch verteidigte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die Reform vor der Abstimmung im Bundestag. Sie erklärte, das neue System solle sowohl Menschen unterstützen, die Hilfe benötigen, als auch mehr Mitwirkung der Leistungsbezieher einfordern.

Das Bürgergeld war erst zum 1. Januar 2023 eingeführt worden. Mit dieser Reform wollte die damalige Ampel-Regierung nach eigenen Angaben ein neues Sozialleistungssystem schaffen, das das frühere Hartz-IV-Modell ersetzt. Vor allem aus den Reihen der Union wurde jedoch wiederholt kritisiert, dass das System in einigen Fällen als ungerecht gegenüber Erwerbstätigen empfunden werde. CDU-Chef Friedrich Merz hatte im Bundestagswahlkampf angekündigt, das Bürgergeld grundlegend umzubauen und dabei erhebliche Einsparungen zu erzielen.

Nach den Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern wird dieses Ziel jedoch deutlich zurückhaltender bewertet. Laut Gesetzentwurf könnten die staatlichen Ausgaben im Jahr 2026 lediglich um rund 86 Millionen Euro sinken. Dem gegenüber stehen Gesamtausgaben des Bundes für das Bürgergeld, die nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im vergangenen Jahr etwa 47 Milliarden Euro betrugen. Die erwarteten Einsparungen durch die Reform fallen damit im Verhältnis zu den gesamten Sozialausgaben vergleichsweise gering aus.

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