Mehr als 50 Millionen Menschen in Deutschland sind laut Schätzungen der Stiftung Warentest von der unerlaubten Datenerfassung durch Meta betroffen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat eine Sammelklage beim Bundesamt für Justiz eröffnet, bei der sich Nutzer kostenlos beteiligen können, berichtet 4thebike.de mit Verweis auf die ndr.
Meta, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram, sammelt umfangreiche Informationen über das Nutzerverhalten im Internet. Die Datenerhebung umfasst den Besuch von Online-Apotheken, Dating-Portalen, Nachrichtenseiten und anderen Websites. Selbst wenn Nutzer ausgeloggt sind oder Tracking-Funktionen deaktiviert haben, werden über die Meta-Business-Tools Daten von Millionen Websites direkt an das Unternehmen übermittelt.
Erstmals hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist. Den betroffenen Nutzerinnen und Nutzern steht eine Entschädigung von 250 bis 750 Euro zu. Das Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt damit rund 500 frühere Entscheidungen von Landgerichten. Meta plant voraussichtlich, Revision einzulegen, wodurch der Bundesgerichtshof endgültig über die Sache entscheiden würde. Experten von Stiftung Warentest gehen davon aus, dass der Bundesgerichtshof die bisherigen Urteile bestätigen wird. Die endgültige Höhe der Entschädigung könnte jedoch angesichts der Sensibilität und Menge der gesammelten Daten höher ausfallen.
Nutzer, die sich der Sammelklage anschließen möchten, können dies kostenlos über die Website des Bundesamtes für Justiz tun. Dafür müssen die Punkte I., II. und III. des Formulars ausgefüllt werden. Punkt IV. kann leer bleiben, wenn kein rechtlicher Vertreter benannt wird. Punkt V. bleibt vorausgefüllt, und in Punkt VI. können Nutzer die vorgeschlagene Formulierung der Stiftung Warentest eintragen:
„Ich benutze Facebook seit ungefähr zwei Jahren und melde mich mit meine@facebook-email.adresse an. Ich benutze Instagram unter dem Akronym Mein.Instagram-Name seit ungefähr einem Jahr und melde mich mit meine@instagram-email.adresse an. Soweit Meta seither Daten über meine Besuche auf Drittseiten erhebt, speichert und/oder verarbeitet, fordere ich Schadenersatz.“
Eine Rechtsschutzversicherung ist für die Teilnahme an der Sammelklage nicht erforderlich. Auch Minderjährige können teilnehmen, wenn die Erziehungsberechtigten schriftlich zustimmen.
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