Bußgelder für Fahrradfahrer Deutschland betreffen längst nicht nur Fahrten über eine rote Ampel. Auch Handygebrauch, falsche Radwegnutzung oder das Fahren auf Gehwegen kostet Geld. Manche Verstöße führen zusätzlich zu Punkten im Fahreignungsregister. Bei Alkohol kann aus einem Verkehrsverstoß sogar eine Straftat werden, wie die Redaktion von 4thebike.de anmerkt.
Die Regeln beruhen vor allem auf der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung. Für Radfahrer gelten dabei teilweise eigene Regelsätze. Ein Rotlichtverstoß kostet beispielsweise mindestens 60 €, während unerlaubte Handynutzung mit 55 € angesetzt wird. Entscheidend ist oft, ob zusätzlich jemand behindert, gefährdet oder geschädigt wurde.
Welche Bußgelder Fahrradfahrer 2026 zahlen
Der amtliche Bußgeldkatalog unterscheidet sehr genau zwischen einzelnen Tatbeständen. Ein scheinbar kleiner Fehler kann dadurch unterschiedlich teuer werden. Die folgende Übersicht zeigt typische Fälle für Radfahrer.
| Verstoß | Regelsatz | Mögliche Verschärfung |
|---|---|---|
| Handy während der Fahrt benutzt | 55 € | weitere Folgen bei zusätzlichen Verstößen |
| Rotlicht missachtet | 60 € | bis 120 € bei Gefährdung oder Schaden |
| Rotphase länger als 1 Sekunde | 100 € | bis 180 € bei Sachbeschädigung |
| Benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzt | 20 € | bis 35 € bei Sachbeschädigung |
| Radweg unerlaubt entgegen der Richtung benutzt | 20 € | bis 35 € bei Sachbeschädigung |
| Gehweg vorschriftswidrig benutzt | 55 € | bis 100 € je nach Folgen |
| Beleuchtung bei erforderlichen Sichtverhältnissen nicht genutzt | 20 € | 25 € bei Gefährdung |
| Einbahnregel beziehungsweise Einfahrtsverbot missachtet | 20 € | bis 35 € bei Sachbeschädigung |
| Geschlossene Bahnschranke überquert | 350 € | zusätzlich registerrelevant |
Die Werte stammen aus der offiziellen Bußgeldkatalog-Verordnung des Bundes. Dort werden Verstöße nicht nur nach dem eigentlichen Verhalten bewertet. Behinderung, Gefährdung und Sachbeschädigung erhöhen häufig den Regelsatz. Das erklärt, weshalb scheinbar identische Situationen unterschiedliche Bescheide auslösen können. Besonders teuer ist das Überqueren eines Bahnübergangs bei geschlossener Schranke. Dafür sieht der Katalog beim Radfahren 350 € vor. Wer die wichtigsten Grundlagen im Alltag kennen möchte, findet ergänzend die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer in Deutschland.
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
Quelle: § 1 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz. Die Vorschrift bildet die allgemeine Grundlage für das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer.

Rote Ampel mit dem Fahrrad wird schnell teuer
Ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad beginnt bei 60 €. Wird dabei jemand gefährdet, steigt der Regelsatz auf 100 €. Bei einer Sachbeschädigung sind 120 € vorgesehen. Noch teurer wird es, wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde Rot zeigte.
Dann beträgt der Regelsatz 100 €. Bei Gefährdung werden daraus 160 €, bei Sachbeschädigung 180 €. Diese Fälle gehören außerdem zu den Verkehrsverstößen, die mit einem Punkt bewertet werden können. Die entsprechende Zuordnung enthält Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Eine rote Ampel bleibt für Radfahrer verbindlich, auch wenn die Kreuzung leer wirkt oder Fußgänger bereits Grün erhalten.
Welche Ampel gilt, hängt von der Verkehrsführung ab. Existiert ein besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr, müssen Radfahrer dieses beachten. Fehlt es, gelten grundsätzlich die entsprechenden Lichtzeichen für den Fahrverkehr. Ein Wechsel auf die Fußgängerampel nach persönlichem Ermessen ist nicht vorgesehen.
Handy auf dem Fahrrad kostet 55 Euro
Beim Handy auf dem Fahrrad gelten klare Regeln. § 23 StVO verbietet es Fahrzeugführenden, ein elektronisches Gerät während der Fahrt aufzunehmen oder zu halten. Dazu zählen Smartphones, Tablets und Navigationsgeräte. Zulässig bleiben bestimmte Sprachsteuerungs- und Vorlesefunktionen.
Ein elektronisches Gerät darf nur genutzt werden, wenn es dafür „weder aufgenommen noch gehalten wird“.
Quelle: § 23 Absatz 1a StVO, amtliche Fassung bei Gesetze im Internet. Die Regel gilt ausdrücklich für Fahrzeugführende und damit auch beim Radfahren.
Der amtliche Regelsatz für die verbotene Nutzung beim Radfahren beträgt 55 €. Anders als beim Kraftfahrzeug nennt dieser Tatbestand keinen automatischen Regelsatz von 100 €. Gefährliches Fahrverhalten kann jedoch weitere Verstöße nach sich ziehen.
Praktisch lassen sich viele Probleme mit einfachen Gewohnheiten vermeiden:
- Smartphone vor Fahrtbeginn in eine geeignete Halterung einsetzen.
- Route und Navigation bereits im Stand starten.
- Nachrichten nicht während der Fahrt lesen oder beantworten.
- Für längere Bedienvorgänge an einer sicheren Stelle anhalten.
- Kopfhörer nur so nutzen, dass wichtige Verkehrsgeräusche hörbar bleiben.
Eine Halterung macht allerdings nicht jede Bedienung automatisch zulässig. Auch ein befestigtes Display darf die Aufmerksamkeit nicht längere Zeit vom Verkehr abziehen. Ein kurzer angepasster Blick kann erlaubt sein. Längeres Tippen während der Fahrt erfüllt diese Voraussetzung nicht. Besonders an Kreuzungen entsteht dadurch ein beträchtliches Unfallrisiko. Das Smartphone sollte deshalb hauptsächlich zur passiven Navigation dienen. Wer etwas ändern muss, hält besser außerhalb des fließenden Verkehrs an.
Gehweg, Radweg und falsche Fahrtrichtung
Die Fahrrad Verkehrsregeln Deutschland schreiben nicht vor, jeden vorhandenen Radweg zu benutzen. Eine Benutzungspflicht besteht insbesondere bei den blauen Zeichen 237, 240 und 241. § 2 StVO regelt zugleich, unter welchen Voraussetzungen Radfahrer Fahrbahn, Radweg und Seitenstreifen benutzen dürfen.
Wer einen vorgeschriebenen Radweg ignoriert, zahlt regulär 20 €. Mit Behinderung steigt der Betrag auf 25 €, mit Gefährdung auf 30 €. Bei Sachbeschädigung werden 35 € fällig. Für die unerlaubte Fahrt auf einem linksseitigen Radweg gelten vergleichbare Abstufungen.
Anders sieht es auf Gehwegen aus. Erwachsene dürfen dort grundsätzlich nicht einfach Rad fahren. Eine wichtige Ausnahme betrifft Kinder und deren Begleitung. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen grundsätzlich den Gehweg benutzen. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie dies weiterhin. Eine geeignete Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf ein Kind unter 8 Jahren dort begleiten.
Für typische Situationen bedeutet das:
- Blaues Radwegschild vorhanden: vorgeschriebenen Radweg benutzen.
- Kein entsprechendes Schild: ein vorhandener Radweg ist nicht automatisch verpflichtend.
- Gehweg ohne Freigabe: Erwachsene dürfen dort grundsätzlich nicht fahren.
- „Radverkehr frei“: Fußgänger behalten besonderen Schutz.
- Linken Radweg nur nutzen, wenn die Verkehrsführung dies erlaubt.
Diese Unterscheidung verhindert einen verbreiteten Irrtum. Ein baulich vorhandener Weg ist nicht automatisch ein verpflichtender Radweg. Ebenso macht ein breiter Gehweg das Radfahren dort nicht legal. Bei freigegebenen Gehwegen muss die Geschwindigkeit an den Fußverkehr angepasst werden. Je nach Beschilderung kann Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben sein. Für Kinder gelten dagegen ausdrücklich andere Altersregeln. Deshalb sollte vor allem auf Verkehrszeichen und Zusatzzeichen geachtet werden, nicht auf die optische Gestaltung des Weges.
Licht, Bremsen und technische Ausstattung
Beim Fahrrad ohne Licht Bußgeld geht es nicht nur um eine defekte Lampe. Beleuchtung muss insbesondere dann ordnungsgemäß genutzt werden, wenn Sichtverhältnisse sie erfordern. Der allgemeine Regelsatz dafür beträgt 20 €. Bei Gefährdung steigt er auf 25 €, bei Sachbeschädigung auf 35 €.
Ein kleines Stecklicht ohne passende Zulassung ersetzt nicht automatisch die vorgeschriebene lichttechnische Ausstattung des Fahrrads.
Welche Beleuchtung und Rückstrahler erforderlich sind, hängt von den Vorgaben der StVZO ab. Eine praktische Übersicht bietet der Beitrag zur Fahrradbeleuchtung in Deutschland. Vor Nachtfahrten lohnt sich eine kurze Kontrolle von Frontscheinwerfer, Rücklicht und Reflektoren. Auch eine korrekt funktionierende Bremse ist keine reine Komfortfrage. Defekte sicherheitsrelevante Bauteile sollten vor der nächsten Fahrt repariert werden.
Alkohol auf dem Fahrrad ist kein 0,5-Promille-Fall
Bei Alkohol auf dem Fahrrad wird häufig eine Autoregel falsch übertragen. Die 0,5-Promille-Ordnungswidrigkeit aus § 24a StVG bezieht sich auf Kraftfahrzeuge. Ein normales Fahrrad fällt nicht darunter. Das bedeutet allerdings keineswegs, dass alkoholisiertes Radfahren folgenlos bleibt.
§ 316 StGB stellt das Führen eines Fahrzeugs unter Strafe, wenn eine Person wegen Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht sicher fahren kann. Die Norm umfasst Fahrzeuge und ist nicht auf Autos begrenzt. Als Sanktion nennt das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr. Auch fahrlässiges Verhalten kann strafbar sein.
Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er alkoholbedingt nicht sicher fahren kann, kann sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen.
Sinngemäße Wiedergabe von § 316 StGB, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz. Kontext ist die strafrechtliche Fahruntüchtigkeit im öffentlichen Verkehr.
Für Radfahrer sind in der Rechtspraxis besonders folgende Konstellationen relevant:
- Auffällige Fahrfehler können bereits bei niedrigeren Alkoholwerten strafrechtlich relevant werden.
- Ab etwa 0,3 Promille kann relative Fahruntüchtigkeit zusammen mit Ausfallerscheinungen eine Rolle spielen.
- Ab 1,6 Promille wird bei Radfahrern von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen.
- Eine Verurteilung kann Einträge im Fahreignungsregister nach sich ziehen.
- Auch Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung können folgen.
Alkohol auf dem Rad ist deshalb rechtlich anders aufgebaut als die bekannte 0,5-Promille-Regel beim Auto. Entscheidend sind nicht nur Messwert und Getränkemenge. Fahrfehler, Unfallgeschehen und die konkrete Fahrtüchtigkeit können relevant werden. Besonders ab 1,6 Promille drohen erhebliche Folgen. Ein vorhandener Autoführerschein schützt nicht vor Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Ausführliche Hintergründe enthält der Beitrag zu Alkohol und Fahrradfahren in Deutschland. Das Fahrrad ist nach einer Feier daher keine rechtlich risikolose Ersatzlösung für das Auto.
Punkte in Flensburg trotz Fahrrad
Viele Radfahrer gehen davon aus, dass Punkte nur Autofahrer betreffen. Das ist falsch. Bestimmte Verkehrsverstöße können auch dann im Fahreignungsregister landen, wenn sie mit einem Fahrrad begangen wurden.
Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung führt unter anderem Rotlichtverstöße von Radfahrern unter den mit 1 Punkt bewerteten Tatbeständen auf. Auch schwere Straftaten im Straßenverkehr können Auswirkungen auf das Punktekonto haben. Bei Trunkenheit im Verkehr hängt die Bewertung von der konkreten gerichtlichen Entscheidung ab.
Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte deshalb nicht nur auf den Eurobetrag schauen. Relevant sind Tatvorwurf, mögliche Punkte und die Beschreibung des Sachverhalts. Bei einem einfachen Verwarngeld ist die Lage meist überschaubar. Bei Rotlicht, Alkohol oder einem Unfall kann die rechtliche Tragweite größer sein. Fehlerhafte Personalien oder ein offensichtlich unzutreffender Tatvorwurf sollten nicht ignoriert werden.

So lassen sich typische Fahrrad-Bußgelder vermeiden
Ein Großteil der alltäglichen Verstöße entsteht nicht durch komplizierte Sonderregeln. Häufig geht es um Ampeln, Wegeführung, Beleuchtung und Ablenkung. Eine kurze Routine reduziert deshalb viele Risiken.
Vor jeder Alltagsfahrt helfen 4 Schritte:
- Licht, Bremsen und Reifen kurz prüfen.
- Verkehrszeichen für Radwege und Einbahnstraßen beachten.
- Smartphone vor dem Losfahren einstellen.
- Bei Alkohol das Fahrrad stehen lassen und eine sichere Alternative wählen.
Diese Vorbereitung dauert nur wenige Minuten. Sie verhindert allerdings nicht nur Bußgelder. Funktionierende Beleuchtung verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit erheblich. Ein korrekt gewählter Fahrweg reduziert Konflikte mit Fußgängern und Gegenverkehr. Ohne Smartphone in der Hand bleibt mehr Aufmerksamkeit für abbiegende Fahrzeuge und Kreuzungen. Auch die Entscheidung gegen eine Fahrt nach Alkoholkonsum beseitigt ein schwer kalkulierbares strafrechtliches Risiko. Verkehrsrecht und praktische Sicherheit treffen sich bei diesen Punkten unmittelbar.
FAQ zu Bußgeldern für Fahrradfahrer
Wie hoch ist das Bußgeld für Handybenutzung auf dem Fahrrad?
Der amtliche Regelsatz beträgt 55 €, wenn ein elektronisches Gerät beim Radfahren verbotswidrig benutzt wird. Maßgeblich ist § 23 StVO in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog.
Was kostet eine rote Ampel mit dem Fahrrad?
Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet 60 €. Nach mehr als 1 Sekunde Rotphase sind es 100 €. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Beträge auf bis zu 180 €.
Darf ein Fahrradfahrer auf dem Gehweg fahren?
Erwachsene dürfen einen normalen Gehweg grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad befahren. Ausnahmen bestehen etwa für Kinder und begleitende Aufsichtspersonen nach § 2 Absatz 5 StVO.
Kann man als Fahrradfahrer Punkte in Flensburg bekommen?
Ja. Bestimmte Verstöße sind im Fahreignungs-Bewertungssystem erfasst. Dazu zählen unter anderem relevante Rotlichtverstöße mit dem Fahrrad.
Gilt auf dem Fahrrad die 0,5-Promille-Grenze?
Nicht in derselben Form wie für Kraftfahrzeuge. Dennoch kann alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB eine Straftat darstellen.
Muss jeder vorhandene Radweg benutzt werden?
Nein. Eine Radwegbenutzungspflicht besteht insbesondere bei den Verkehrszeichen 237, 240 und 241. Ohne entsprechende Anordnung darf ein Radweg je nach Situation freiwillig nutzbar sein.
Zuvor schrieben wir über Fahrrad Beleuchtung Vorschriften 2026: Warum Akku-Licht erlaubt ist und Blinken verboten bleibt
