Startseite CryptoAmazon verliert vor dem BGH: Prime-Kunden können Beiträge aus der Preiserhöhung 2022 zurückfordern

Amazon verliert vor dem BGH: Prime-Kunden können Beiträge aus der Preiserhöhung 2022 zurückfordern

Amazon Prime Preiserhöhung unwirksam: Der BGH kippt die Preisänderung von 2022. Welche Kunden Geld zurückfordern und der Sammelklage beitreten können.

von Mike Schwarz
Amazon Prime Preiserhöhung unwirksam: Der BGH kippt die Preisänderung von 2022. Welche Kunden Geld zurückfordern und der Sammelklage beitreten können.

Amazon Prime Preiserhöhung 2022 war für bestehende Verträge in der beanstandeten Form unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof am 1. Oktober 2026 entschieden. Betroffene Kunden können deshalb zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern, wie die Redaktion 4thebike.de berichtet.

Die Entscheidung betrifft die Preisanpassungsklausel, auf die Amazon seine Erhöhung gestützt hatte. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW hervor. Auch die ARD-Rechtsredaktion berichtet über das Urteil.

BGH erklärt Preisklausel von Amazon für unwirksam

Amazon hatte die Prime-Preise im September 2022 für bestehende Mitglieder erhöht. Der Monatsbeitrag stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Beim Jahresabo erhöhte sich der Preis von 69 Euro auf 89,90 Euro.

Amazon verlangte dabei keine ausdrückliche Zustimmung der Kunden. Wer nicht widersprach oder kündigte, sollte nach den Bedingungen mit dem neuen Preis einverstanden sein.

Der BGH hielt die verwendete Klausel jedoch für nicht ausreichend transparent. Für Kunden sei nicht klar genug gewesen, welche Rechte sie bei einer Preiserhöhung besitzen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen III ZR 205/25.

Wer bei Amazon Prime Geld zurückfordern kann

Betroffen sind vor allem Prime-Mitglieder, deren Vertrag bereits vor der Preiserhöhung 2022 bestand. Entscheidend ist außerdem, ob sie anschließend den höheren Beitrag gezahlt haben.

Für die beiden wichtigsten Abo-Modelle ergeben sich folgende Preisunterschiede:

Prime-AboAlter PreisPreis ab 2022Differenz
monatlich7,99 Euro8,99 Euro1 Euro pro Monat
jährlich69 Euro89,90 Euro20,90 Euro pro Jahr

Wie hoch eine mögliche Rückzahlung tatsächlich ausfällt, hängt von Vertragsdauer und Abrechnungsmodell ab. Die Verbraucherzentrale nennt deshalb keinen einheitlichen Erstattungsbetrag.

Sammelklage gegen Amazon läuft weiter

Die Verbraucherzentrale NRW verfolgt parallel eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm. Damit sollen Rückzahlungsansprüche für betroffene Kunden gebündelt durchgesetzt werden.

Verbraucher können sich weiterhin kostenlos in das Klageregister eintragen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale entstehen dadurch keine eigenen Prozesskosten.

Für Betroffene kommen damit insbesondere 2 Wege infrage:

  • eigene Rückzahlungsansprüche direkt gegen Amazon geltend machen;
  • sich der laufenden Sammelklage anschließen.

Bei individuellen Forderungen kann die Verjährung eine Rolle spielen. Die Sammelklage soll dagegen Ansprüche erfassen, die bis zur Preiserhöhung im Jahr 2022 zurückreichen können.

Amazon will Beiträge bestimmter Bestandskunden anpassen

Amazon hat nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa angekündigt, den Prime-Beitrag vorübergehend anzupassen. Das betrifft Kunden, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seitdem unverändert besteht.

Die betroffenen Mitglieder sollen vor ihrem nächsten Zahlungstermin informiert werden. Bereits gezahlte höhere Beiträge sind allerdings Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.

Damit ist das BGH-Urteil noch nicht automatisch mit einer Auszahlung verbunden. Kunden sollten prüfen, wann ihr Prime-Vertrag abgeschlossen wurde und welche Beiträge seit September 2022 abgebucht wurden.

Zuvor schrieben wir über Jordan Bardella unter Druck: Mediapart veröffentlicht angebliche antisemitische Nachrichten

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