E-Autos parken günstiger, das E-Kennzeichen wird beim Laden künftig weniger wichtig. Der Bundestag hat am 5. November 2026 die Reform des Elektromobilitätsgesetzes beschlossen. Kommunen sollen Elektrofahrzeugen bis Ende 2035 weitere Vorteile gewähren können. Davon berichtet die Redaktion 4thebike.de. Die Neuregelung benötigt allerdings noch die Zustimmung des Bundesrats.
Kostenloses Parken für E-Autos: Was ändert sich?
Die Reform erweitert die Möglichkeiten der Städte und Gemeinden. Sie dürfen Parkgebühren reduzieren, spezielle Stellplätze ausweisen und künftig auch Bewohnerparkausweise vergünstigen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
| Regelung | Neue Bestimmung |
|---|---|
| Parken an Ladesäulen | Künftig ohne E-Kennzeichen möglich |
| Kostenloses Parken | Kommunen entscheiden selbst |
| Bewohnerparkausweis | Ermäßigung oder Befreiung möglich |
| Sonderrechte | Bis Ende 2035 verlängert |
| E-Busse und E-Lkw | Künftig ebenfalls begünstigt |
Ein bundesweiter Anspruch auf kostenloses Parken entsteht dadurch nicht. Entscheidend bleiben die örtlichen Vorschriften und die Beschilderung.
E-Kennzeichen beim Laden künftig nicht mehr erforderlich
Eine wesentliche Neuerung betrifft öffentliche Ladestationen. Elektroautos sollen dort künftig auch ohne E-Kennzeichen während des Ladevorgangs parken dürfen.
Das erleichtert insbesondere ausländischen Autofahrern die Nutzung deutscher Ladeplätze. Bis zur Umsetzung der entsprechenden Verkehrsregeln gelten weiterhin die örtlichen Schilder.
Auch für Plug-in-Hybride werden die Voraussetzungen angepasst. Begünstigte Modelle müssen mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite erreichen oder höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen.

Warum kostenloses Parken nicht überall gilt
Bayern ermöglicht Elektroautos bereits bis zu 3 Stunden kostenloses Parken auf öffentlichen Parkflächen. Andere Kommunen haben entsprechende Vergünstigungen wieder abgeschafft.
Ludwigshafen verlangt beispielsweise seit Januar 2025 wieder reguläre Parkgebühren. Auch Kaiserslautern hat seine allgemeine Gebührenbefreiung beendet.
Die Reform schafft somit zusätzliche Möglichkeiten, aber keine Verpflichtung für Städte.
Laut Bundesverkehrsministerium sollen außerdem Elektrobusse und schwere Elektro-Lkw profitieren. Der Bundestag sieht darin einen Anreiz für emissionsärmere Mobilität.
Für Autofahrer bleibt entscheidend, welche Vergünstigungen ihre Stadt tatsächlich beschließt. Bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften gelten die bisherigen Regelungen.
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