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Bundestag beschließt Kommunalentlastungsgesetz: 4 Milliarden Euro bis 2029

Kommunalentlastungsgesetz bringt Ländern bis 2029 jährlich 1 Milliarde Euro. Nur 250 Millionen Euro gehen direkt an finanzschwache Städte.

von Mike Schwarz
Kommunalentlastungsgesetz bringt Ländern bis 2029 jährlich 1 Milliarde Euro. Nur 250 Millionen Euro gehen direkt an finanzschwache Städte.

Länder- und Kommunalentlastungsgesetz: Der Bundestag hat zusätzliche Bundeshilfen von jährlich 1 Milliarde Euro beschlossen. Das Geld soll Länder entlasten und finanzschwachen Städten mehr Spielraum geben, berichtet die Redaktion von 4thebike.de.

Die Regelung gilt von 2026 bis 2029. Insgesamt stellt der Bund damit 4 Milliarden Euro bereit. CDU/CSU und SPD stimmten dafür. Grüne und Linke lehnten den Entwurf ab, die AfD enthielt sich. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Wie die Milliarde verteilt werden soll

Die Finanzhilfe besteht aus drei Bausteinen. Nur ein Teil fließt unmittelbar zugunsten besonders belasteter Kommunen.

BereichBetrag pro JahrGeplanter Zweck
Finanzschwache Kommunen250 Millionen EuroKitas, Schwimmbäder, Bibliotheken und kommunale Infrastruktur
Ostdeutsche Länder350 Millionen EuroEntlastung bei bestimmten DDR-Zusatzversorgungssystemen
Länderfinanzausgleich400 Millionen EuroZusätzliche Mittel für finanzstarke Geberländer

Die ostdeutschen Länder sollen künftig einen geringeren Anteil an bestimmten Zusatzrenten tragen. Davon profitieren etwa Versorgungssysteme ehemaliger Beschäftigter von Volksarmee oder Volkspolizei.

Für Städte und Gemeinden bleiben jedoch nur 250 Millionen Euro jährlich direkt vorgesehen. Kommunale Spitzenverbände halten diese Summe angesichts der Defizite für unzureichend.

Bundestag beschließt Kommunalentlastungsgesetz: 4 Milliarden Euro bis 2029

Kommunen warnen weiter vor finanzieller Überlastung

Viele Städte müssen höhere Sozialausgaben tragen, während ihre Einnahmen kaum wachsen. Gleichzeitig finanzieren sie Aufgaben, die durch Bundesgesetze entstehen.

Besonders betroffen sind folgende Bereiche:

  • Kinderbetreuung und Jugendhilfe
  • Unterbringung und soziale Leistungen
  • öffentlicher Nahverkehr
  • Schulen und kommunale Gebäude
  • Schwimmbäder, Bibliotheken und Kulturangebote

Die kommunalen Spitzenverbände erwarten in den kommenden Jahren Defizite von fast 30 Milliarden Euro jährlich. Deshalb dürfte die Bundeshilfe nur einen kleinen Teil der Finanzlücke schließen.

SPD-Haushaltspolitiker Thorsten Rudolph bezeichnete das Gesetz als starkes Zeichen der Solidarität. Kritiker verweisen dagegen auf das Verhältnis zwischen Milliardenbedarf und direkter Kommunalhilfe.

Was jetzt noch passieren muss

Das Entlastungsgesetz für Kommunen ist noch nicht endgültig beschlossen. Da es die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern verändert, benötigt es die Zustimmung des Bundesrates.

Erst danach können die Regelungen in Kraft treten. Für hoch verschuldete Städte bleibt zudem entscheidend, wie die Länder ihren Anteil verteilen. Ein automatischer Anspruch jeder Kommune auf zusätzliche Mittel entsteht nicht.

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